Das Juchter-Siegel anno 1344
Der Siegelbabdruck des Johannis Juchtere (aus Wachs), hängt an einem Pergament, das am 31. Oktober 1344 beschriftet wurde. (MCCCXL quarto in vigilia omnius sanctorum) Graf Konrad I von Oldenburg beurkundet einen Vertrag zwischen dem Kloster Blankenburg (6 km von der Stadt Oldenburg entfernt) und Elert Wulf, der die Güter des Klosters in Lynerbrook zur Bewirtschaftung übernommen hat. Elert Wulf und drei Bürgen siegeln nach dem Grafen Konrad. Die drei Zeugen sind: Johannis Juchtere, Florentius Kust und Reyners Sohn Hermann von Lynerbrook. Wulfs Siegel hängt heute leider nicht mehr an der Urkunde. Es ist der Zeit zum Opfer gefallen.


615 Jahre hat das Juchtersiegel überdauert. Alte Urkunden und Siegel sind wie Brücken in die Vergangenheit. Sie verbinden unmittelbar mit unseren Vorfahren. Ein ehrfürchtiges Gefühl beschleicht jeden, der das Dokument betrachtet, das vor sechs Jahrhunderten unser Namensträger in den Händen hielt und es mit seinem Siegel versah. Im Familienarchiv zu Oldenburg kann sich jeder diese älteste Urkunde der Jüchter/Juchter Familie vorlegen lassen.

Von dem Juchtersiegel auf dunklem Wachs ist die rechte obere Ecke mit den beiden Buchstaben JO abgebrochen. Alles andere ist gut erhalten. Deutlich zeigt die Umschrift: --HANNIS JUCHTERE. Das gespaltene Wappen mit der fünfblättrigen stilisierten Rose und dem Seeblatt tritt klar heraus. Die Inschrift des Siegelabdruckes lautet: +S.(igillum) Johannis Jucthere. D.h. Siegel des Johann Juchter. Die Schreibweise des Namens war früher sehr willkürlich und schwankte folglich im Laufe der Jahrhunderte. Das Kreuz am Anfang der Umschrift war im christlichen Mittelalter ein beliebtes Eröffnungzeichen und bedeutete eine Anrufung des Namens Christi. Die ungewohnte Buchstabenform ist die heute seltene Unziale, die jedoch im Mittelalter die Regel war.